Candino Quartz Damen Armbanduhr Swiss Made
Produktinformationen "Candino Quartz Damen Armbanduhr Swiss Made"
Erleben Sie mit dieser wunderschönen Candino Damen Armbanduhr ein authentisches Stück Uhrengeschichte. Diese elegante Damenuhr stammt bereits aus der Quartz-Ära. Eine Quartzuhr mit einem japanischen originalem Quartzwerk der Marke Miyota, einer Citizen Watch Company, mit Datum sowie ausgezeichneter Ganggenauigkeit.
Details & Highlights
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Marke: Candino
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Modell: 8.159.0.1.60
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Werk: Miyota Quartzwerk
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Gehäuse: goldfarbenes Metall
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Abmaße: Breite ca. 27,5 mm (mit Krone), Länge ca. 33 mm, Höhe ca. 6,75 mm
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Zustand: ausgezeichnet erhaltenes Uhrwerk, Gehäuse mit sehr wenig Alterungsspuren, siehe Bilder
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Zifferblatt: Weiß, Minuterie mit Strichindexen und Ziffern an allen Positionen, zentraler Sekundenzeiger, Datumfenster, die Leuchtmasse an den Zeigern leuchtet nur noch wenig nach, Swiss Made
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Glas: Mineralglas
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Wasserdichtigkeit: Ursprünglich als "Waterproof" deklariert (nicht mehr garantiert)
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Armband: 16 mm Auberginenfarbiges Echtlederarmband mit Krokoprägung für einen Handgelenksumfang zwischen ca. 15,5 und 19,5 cm
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Krone: Original und massiv geschützt, Position 1 für Datumverstellung, Position 2 für Zeigerverstellung
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Rückendeckel: Edelstahl, Candino - Swiss Made - 8.159.0.1.60, Stainless Steel - Waterresistant
Gebraucht und geprüft. Zur Auslieferung wird stets eine neue Batterie eingesetzt.
| Marke: | Candino |
|---|---|
| Zustand: | Gebraucht |
Die Uhrenmarke Candino gehört zu den eher "stillen" Schweizer Traditionsherstellern - sie ist weniger bekannt als große Luxusmarken, hat aber eine durchaus interessante Geschichte.
Ursprung und Gründung (1947)
Candino wurde 1947 vom Uhrmacher Adolf Flury-Hug im schweizerischen Herbetswil gegründet. Anfangs war es nur eine kleine Werkstatt auf dem Familienanwesen, die aus der lokalen Uhrmachertradition hervorging.
Schon früh zeigte sich Wachstum:
- 1950er: Bau einer ersten Fabrik mit rund 80 Mitarbeitern
- Ausbau der Produktion und zunehmende Industrialisierung
- Wachstum und Industrialisierung (1950er-1980er)
In den folgenden Jahrzehnten entwickelte sich Candino von einer Werkstatt zu einem industriellen Hersteller:
- Einführung von Fließbandproduktion (1970er) für Automatikuhren
- Erweiterung der Produktionsanlagen (u. a. Neubauten in den 1960ern)
- Technische Innovationen wie:
- flache Gehäuse (ab 1980)
- Keramikuhren (1988)
- neue Modultechniken (1990er)
In dieser Zeit produzierte Candino vor allem klassische und gehobene Alltagsuhren und etablierte sich als solide Marke im mittleren Segment.
Markenprofil und Technik
Typisch für Candino:
- "Swiss Made"-Qualitätsstandard
- Mischung aus Quarz- (ca. 80 %) und mechanischen Uhren
- Fokus auf:
- klassische Eleganz
- sportliche Modelle
- breite Kollektionen für Damen und Herren
- Übernahme durch die Festina Group (2002)
Ein wichtiger Wendepunkt war das Jahr 2002:
- Candino wurde von der Festina Group übernommen
- Ziel: bessere internationale Vermarktung und Synergien
- Integration in ein großes Markenportfolio (u. a. Festina, Lotus, Jaguar)
Seitdem profitiert Candino vor allem von:
- globalem Vertrieb
- moderner Produktion
- stärkerem Marketing
Moderne Entwicklung
Heute steht Candino für:
- klassische Schweizer Uhren im mittleren Preissegment
- Kombination aus Tradition und moderner Technik
- eigenständige Fertigung vieler Produktionsschritte
Die Marke ist kein Luxusgigant wie Rolex oder Omega, sondern eher eine preislich zugängliche "Swiss Made"-Alternative mit langer Tradition.
Einordnung
Kurz gesagt:
✔ Historische Schweizer Marke (seit 1947)
✔ Solide Qualität, aber kein High-End-Luxussegment
✔ Heute Teil eines großen internationalen Konzerns
Kontakt:
FESTINA LOTUS SC/Velázquez nº 150 3º 1ª
28002 Madrid (Madrid)
Tel.: +34 (0) 915401291
Tel.: +34 (0) 934867500
Fax: + 34 (0) 915 59 81 16
Email: info@festina.com
Email: compliance@festina.com
Handelsregister:
Handelsregister Madrid, Band 28627, Folie 51, Blatt Nr. M-515523,
Steuerregisternummer.
A08663684
Umsatzsteueridentifikationsnummer
NIF IVA: ESA08663684
Haftung.
FESTINA LOTUS SA gilt als Hersteller von Produkten, die direkt oder indirekt über Dritte ihre Marken in der EU vertreibt, im Sinne der Artikel 5, 9 und 13 der Verordnung (EU) Nr. 2023/988 vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherhei, und ist gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 2023/988 in Verbindung mit Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 2019/1020 vom 20. Juni 2019 betreffend Marktüberwachung und Konformität der Produkte für das Inverkehrbringen in diesem Gebiet verantwortlich.
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